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Führerscheinklassen

Klasse B

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gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

Klasse B197 und Automatik

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Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird ab 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Klasse B (Automatik)

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gültig für alle Kraftfahrzeuge der Klasse B, jedoch mit folgender Einschränkung: Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Paragraf 17 Absatz 6, auf Fahrzeuge ohne Kupplungshebel beziehungsweise ohne Kupplungspedal beschränkt.
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