Klasse B : ab 18 Jahre( 17 Jahre in Begleitung)

 

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen.

Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

 

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

 

Preise : 

              Grundgebühr                      :  30,00 €

              Fahrstunde     a' 45 Minuten :  26,00 €

              Sonderfahrten a' 45 Minuten :  29,00 €

              Vorstellung zur  Prüfung       :  70,00 €                                             zurück