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Klasse B : ab 18
Jahre( 17 Jahre in Begleitung)
Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
Hinter diesem Fahrzeug darf ein
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt
werden.
Anhänger über 750 kg zulässige
Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Fahrstunde a' 45 Minuten : 26,00 €
Sonderfahrten a' 45 Minuten : 29,00 €
Vorstellung zur Prüfung :
70,00 €
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